Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
Teaser
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
An wen muss ich mich wenden?
die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Finanz- und Steuerabteilung, Gemeindekasse
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 12 Uhr
Dienstag: 08 bis 12 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de