Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung Allgemeine Vorprüfung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben planen und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.

Folgende Vorhaben benötigen beispielsweise eine allgemeine Vorprüfung:

  • Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha
  • Gewinnung von Steinkohle, Braunkohle, bituminösen Gesteinen, Erzen und sonstigen nichtenergetischen Bodenschätzen
  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken
  • Halden mit einem Flächenbedarf von 10 Hektar oder mehr
  • Schlammlagerplätze und Klärteiche mit einem Flächenbedarf von 5 Hektar oder mehr
  • Bau einer Bahnstrecke für Gruben- oder Grubenanschlussbahnen mit den dazugehörigen Betriebsanlagen
  • Wassertransportleitungen zum Fortleiten von Wässern aus der Tagebauentwässerung oder Leitungen zum Fortleiten von salzhaltigen Wässern aus der Gewinnung und Aufbereitung von Kali- und Steinsalz einschließlich solcher aus Kalihalden, die den Bereich des Betriebsgeländes überschreiten
  • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung oder Endlagerung radioaktiver Stoffe
  • Tiefbohrungen ab 1.000 Metern Teufe zur Gewinnung von Erdwärme in Naturschutzgebieten,
  • sonstige betriebsplanpflichtige Vorhaben einschließlich der zur Durchführung bergbaulicher Vorhaben erforderlichen betriebsplanpflichtigen Maßnahmen
  • weiter Tiefbohrungen ab 1.000 Metern Teufe
Neben der allgemeinen Vorprüfung gibt es auch eine standortbezogene Vorprüfung.

Teaser

Wenn Sie ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben planen, müssen Sie in bestimmten Fällen eine allgemeine Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Verfahrensablauf

Sie können die allgemeine Vorprüfung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Allgemeine Vorprüfung online beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Allgemeine Vorprüfung schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft, ob für die Zulassung Ihres Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
  • Sofern die zuständige Behörde eine Vorprüfung vorgenommen hat, gibt sie das Ergebnis der Feststellung der UVPPflicht der Öffentlichkeit bekannt und nennt die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht.
  • Ist eine UVP durchzuführen, dann wird in der Regel im nächsten Schritt der Untersuchungsrahmen für den UVPBericht festgelegt. Dazu unterrichtet und berät Sie die Bergbehörde frühzeitig über Inhalt, Umfang, Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen.
  • Die zuständige Behörde kann Ihnen Gelegenheit zu einer Besprechung des Untersuchungsrahmens geben.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sein und ein Neu oder Erweiterungsvorhaben planen.
  • Sie haben noch keine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr Vorhaben eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Bei Ihrem Vorhaben sind erhebliche Umwelteinwirkungen zu erwarten, das bedeutet:
    • Sie errichten, betreiben oder erweitern eine der Anlagen, die in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgelistet sind.
  • Von Ihrem Vorhaben geht ein Störfallrisiko aus, das bedeutet, unvorhergesehene Ereignisse führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Personen, Sach- und Umweltschäden.
  • Ihr Vorhaben setzt sich aus mehreren (Teil)Vorhaben zusammen, die in der Summe die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte für Umwelteinwirkungen erreichen oder überschreiten.
  • Sie haben Ihr ursprüngliches Vorhaben zwischenzeitlich so geändert, dass
    • in der Summe die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte für Umwelteinwirkungen erreicht oder überschritten werden oder
    • die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen für die allgemeine Vorprüfung folgende Angaben übermitteln:

  • Angaben über die physischen Merkmale des gesamten Vorhabens und der Abrissarbeiten,
  • Angaben über den Standort des Vorhabens und der ökologischen Empfindlichkeit der Gebiete, sowie über die Schutzgüter, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können,
  • mögliche erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter infolge
    • der erwarteten Rückstände und Emissionen sowie gegebenenfalls der Abfallerzeugung,
    • der Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  • Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens.

Rechtsbehelf

Die Feststellung der UVP-Pflicht können Sie nicht anfechten. Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, kann in einem gerichtlichen Verfahren lediglich geprüft werden, ob die Vorprüfung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale Ihres Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.

Herausgebende Stelle

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Fachlich freigegeben am

17.08.2023
zum Seitenanfang