Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Weitere Informationen zu den Bildungseinrichtungen im Kreis Bergstraße finden Sie
hier
Für Rückfragen finden Sie dort auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner in den Schulen, in der Kreisverwaltung sowie im Staatlichen Schulamt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, einen Blick auf die Homepages der Schulen zu werfen, die Sie vom Schulwegweiser aus erreichen können.
Mit Hilfe des interaktiven Schulwegweisers können Sie auf virtuellem Wege unsere Schulen im Kreis Bergstraße besuchen und sich ein genaues Bild über die Angebote, Schwerpunkte und pädagogischen Konzepte machen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Hessisches Kultusministerium
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Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kreisverwaltung Bergstraße - Stabsstelle Schulplanung und Entwicklung
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Termine nach Vereinbarung
Gemeinde Einhausen
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64683 Einhausen
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