Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Leistungsbeschreibung

Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

Mit Mitteln dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden innovative Projekte in der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert. Die Rentenbank reicht die Förderung in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses aus.

Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen 2 Programmteile zur Verfügung:

Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)

  • Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • innovative landwirtschaftsnahe Investitionen im ländlichen Raum

Konditionen

Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen

Zinssatz: in der Regel 1,5 Prozent p.a.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 98 Prozent
Laufzeit: bis max. 20 Jahre
Zinsbindung: über die gesamte Laufzeit des Darlehens
Tilgung: regulär ein tilgungsfreies Anlaufjahr
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Programmteil 2: Förderung experimenteller Entwicklungsvorhaben (Zuschuss)

  • Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • konzeptionelle Planung und Entwurf von alternativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
  • Studien zur technischen Durchführbarkeit
  • Schaffung eines ersten Prototyps, der nicht zur kommerziellen Nutzung geeignet ist
  • erste Demonstrations- und Pilotprojekte

Konditionen

Art der Förderung: Zuschuss

Förderanteil bei Studien

  • bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent
  • bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent

Förderanteil bei anderen Kosten

  • bei mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent
  • bei kleinen Unternehmen bis zu 45 Prozent
  • bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent

Mehr zu diesem Thema finden Sie unter

  • Innovationen – Informationen zum Förderprogramm
  • Innovationen – Finanzierungsbeispiel

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Antragsberechtigte

• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• Forschungseinrichtungen

Fördervoraussetzungen

Vorhaben innerhalb des Programmteil 1 sollten sich durch ihren Innovationsgrad und ihre Beispielhaftigkeit vom Stand der Technik und bestehenden organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards abheben.
 

Verfahrensablauf

Programmteil 1 (Darlehen)

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

Programmteil 2 (Zuschuss)

Die Förderung für diesen Programmteil können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine Kopie des Antrags senden Sie an die Rentenbank.
 

An wen muss ich mich wenden?

Programmteil 1 (Darlehen)

  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
  • für die Beratung:
    • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
    • die Rentenbank

Programmteil 2 (Zuschuss)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Programmteil 1 (Darlehen)
  • Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen "Markt- und Praxiseinführung"
  • Bestätigung der Modellhaftigkeit durch eine öffentliche Fachdienststelle
  • Bauplan oder Skizze
  •  detaillierte Kosten- und Finanzplanung

Falls erforderlich, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.

Programmteil 2 (Zuschuss)
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.

Siehe dazu auch  " Innovationsförderung - Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung".

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Richtlinien für die Innovationsförderung aus Mitteln des Zweckvermögens sind gültig bis zum 30.06.2014.

Fachlich freigegeben durch

Landwirtschaftliche Rentenbank

Fachlich freigegeben am

27.01.2012

Zuständige Stellen

Landwirtschaftliche Rentenbank

Anschrift Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Postfach 10 14 45
60014 Frankfurt am Main
Telefonnummer +49 69 2107-0
Faxnummer +49 69 2107-6444
zum Seitenanfang