Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Aktiengesellschaft (AG) anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, das heißt eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Aktionäre können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Als juristische Person verfügt sie selbst über Rechte und Pflichten. Auch wenn die AG kein Gewerbe betreibt, zählt sie zu den Handelsgesellschaften, wodurch für sie die handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute (Handelsgesetzbuch - HGB) gelten.

Zu bestellen sind ein Vorstand, der aus mindestens einem Mitglied (beispielsweise dem alleinigen Aktionär) besteht und ein Aufsichtsrat mit mindestens 3 Mitgliedern. Für die Gründung muss der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, notariell beurkundet werden. Zudem muss die AG von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Gerichts angemeldet werden. Besondere Vorgaben zum Inhalt der Anmeldung enthält § 37 Aktiengesetz.

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die AG zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

Bevor die AG angemeldet werden kann, muss der für jede Aktie eingeforderte Betrag ordnungsgemäß eingezahlt werden und dem Vorstand endgültig zur freien Verfügung stehen.

In der Anmeldung sind zusätzlich anzugeben

  • eine inländische Geschäftsanschrift,
  • Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung der Aktiengesellschaft erfolgt bei dem Registergericht am Sitz Ihrer Gesellschaft.

Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte

Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anmeldung
  • Gründungsurkunde mit Satzung
  • Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
  • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
  • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht (Bankbestätigung)
  • Gründungsbericht
  • Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
  • Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

28.11.2019

Zuständige Stellen

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

Anschrift Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 32-0
zum Seitenanfang