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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.

Die Ummeldung Ihres bereits zugelassenen Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

  • Hauptwohnsitz,
  • Betriebssitz oder
  • Ihre Niederlassung haben.

Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Teaser

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

Verfahrensablauf

Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Persönliche Antragstellung: 

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen. 
  • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. 
  • Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen. 
    • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde 
  • Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. 
  • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. 

Onlineverfahren: 

  • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf. 
  • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. 
  • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein. 
  • Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
  • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden: 
    • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 
    • Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. 
    • Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
    • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit. 
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
  • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
    • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
    • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post. 
    • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.
Bei einer Umschreibung innerhalb des Kreises und bei Beibehaltung der Kennzeichenschilder, kann die Leistung auch von einer unserer Delegationsgemeinden erbracht werden. Diese erbringen die Leistungen ggf. nur gegenüber ihren ortsansässigen Bürgern und Bürgerinnen. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch einer Delegationsgemeinde hierzu entsprechende Informationen von der betreffenden Gemeinde/ Stadt einzuholen. 

Buchen Sie für diese Leistung online einen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Heppenheim auf Online-Terminbuchung Zulassungsbehörde. Reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen

Gebührenrückstände, die im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung beim Kreis Bergstraße stehen, sind zunächst bar oder mit EC-Karte bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu begleichen (Überweisung nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsbehörde. Die Gebühr gilt nach Geldeingang als bezahlt. Die Vorlage eines Überweisungsbeleges reicht nicht aus.). Rechtsgrundlage in Hessen: Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung vom 25.09.2006.

Bei Selbstständigen (Einzelunternehmen, Ärzte, Ingenieure etc.), die eine entsprechende Zulassung beantragen, ist die in der Gewerbeanmeldung genannte Betriebsanschrift als Halteranschrift in die Zulassungsbescheinigung I und II einzutragen . Nach FZV ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der Zulassungsbehörde dann aus dem Betriebssitz.

Ein Fahrzeug wird daher wie folgt zugelassen:

Haltername (=Gewerbetreibender)

Anschrift des Betriebssitzes (muss im Kreis Bergstraße liegen), nicht die (ggf. außerhalb des Kreises Bergstraße liegende) Hauptwohnanschrift.

Online-Termin buchen

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

Achtung: Sie müssen in der Regel weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung mit Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundesland. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde nach.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Handelt es sich um die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs und behält der neue Halter das Kennzeichen müssen die Kennzeichenschilder nicht vorgelegt werden.

Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug: zeitlich unbegrenzt gültig; muss inhaltlich richtig und gültig sein.

Eine Ausweiskopie vom Halter mit aktuellem Datum und Originalunterschrift wird akzeptiert.

Antrag, Vollmacht und Einzugsermächtigung erhalten Sie unter www.kreis-bergstrasse.de

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf einen Gesellschafter einer GbR benötigt man eine formlose Verzichtserklärung der anderen Gesellschafter, die Gewerbeanmeldung und Kopie der Ausweise aller Gesellschafter.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).

Welche Fristen muss ich beachten?

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

Bearbeitungsdauer

In der Regel keine

Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Onlineverfahren möglich: ja, über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bemerkungen

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Besondere Hinweise zu Vollmachten
Bei der Zulassung/ Umschreibung eines Fahrzeugs prüft die Zulassungsbehörde unter anderem, ob der künftige Halter Gebühren- oder Steuerrückstände hat, die im Zusammenhang mit der früheren Zulassung eines Fahrzeugs stehen. Kommt eine Zulassung aufgrund von solchen Rückständen nicht zustande und hat der künftige Halter jemanden bevollmächtigt, sein Fahrzeug zuzulassen, benötigt die Zulassungsbehörde eine entsprechende Einverständniserklärung des künftigen Halters, dass entsprechende Angaben zu Rückständen gegenüber dem Bevollmächtigten gemacht werden dürfen. Verwenden Sie daher bei einer Vollmacht ausschließlich den Vordruck des Kreises Bergstraße. Andernfalls kann ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Fachlich freigegeben am

14.11.2019

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Bürgerbüro

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 153000
Öffnungszeiten:
Mo:  08:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Di:  08:00 - 12:00 |&#x

Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

Anschrift Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Rollstuhlgerecht:
Ja

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Bürgerbüro:

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde:

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Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeindeverwaltung Einhausen
  • Marktplatz 5
  • 64683 Einhausen

Öffnungszeiten

  • Verwaltung:
  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: Nach Vereinbarung
  • Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
    16:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Bürgerbüro:
  • Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch: Nach Vereinbarung
  • Donnerstag: 07:00 bis 19:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Jeden 1. und 2. Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr