Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Planen und Bauen

In diesem Bereich haben wir die wesentlichen Informationen für Bauherren und Grundstückseigentümer zusammengestellt. Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Ortsplanung. Sie hat die Aufgabe die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) Die Bauleitplanung ist zweistufig aufgebaut. Der Flächennutzungsplan ist der sogenannte vorbereitende Bauleitplan. In ihm ist für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Grundstücks. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Auf diesen Seiten können Sie sich über die Bauleitplanung in der Gemeinde Einhausen informieren.

Sie erhalten Informationen:

  • über die bei der Gemeinde Einhausen verfügbaren Baugrundstücke in Wohn- und Gewerbegebieten
  • über die Bauvorschriften der geltenden Bebauungspläne
  • über laufende Bebauungsplanverfahren und Ihre Möglichkeiten der Beteiligung bei der Planaufstellung
  • über den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
  • über sonstige allgemeine Vorschriften und Informationen zu Ihrem Bauvorhaben
http://www.einhausen.de//planen-bauen/planen-und-bauen