Gemeinde Einhausen (Druckversion)

Anreizförderung für private Eigentümer

Um Investitionen privater Eigentümer anzuregen, können Kommunen im Rahmen der nachhaltigen Städtebauförderung finanzielle Anreize für kleinere private Einzelmaßnahmen gewähren. Mit diesem Förderinstrument  kann die Gemeinde im Wesentlichen eigene Entwicklungsschwerpunkte setzen und die finanzielle Unterstützung ausgewählter Entwicklungsziele definieren.

Verbindliche Grundlage für die Gewährung einer Anreizförderung ist zunächst die Aufstellung einer kommunalen Förderrichtlinie oder einer Satzung, die

  • den räumlichen Geltungsbereich für eine Förderung,
  • die Ziele und Grundsätze der Förderung,
  • die Fördergegenstände,
  • Art und Umfang (Höhe) der Förderung sowie
  • das Antrags- und Bewilligungsverfahren und
  • den Nachweis der Verwendung

regelt. Vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung einer Förderrichtlinie kann sich die Kommune ebenfalls fördern lassen.

19.1 - Maßnahmen zur Begrünung, Klimafolgenanpassung, Regenwassermanagement

Kurzbeschreibung:
Die Anreizförderung umfasst private Investitionen z.B.

  • zur Entsiegelung wasserdicht befestiger Freiflächen;
  • zum Regenwassermanagement (z.B. örtliche Regenwassernutzung, zentrale und dezentrale Versickerung);
  • zur Begrünung von Dächern und Fassaden und
  • zur Begrünung von Freiflächen.

Sie ist verknüpft mit entsprechenden Beratungsangeboten für Grundstückseigentümer.

Langfristige Ziele sind die Verbesserung des Ortsklimas durch Verminderung der Aufheizung der Siedlungsflächen, die Stärkung der Biodiversität sowie die Aufwertung des direkten Wohnumfeldes und des Ortsbilds.

Aktueller Sachstand:
In der Priorisierung zunächst zurückgestellt.

Projektblatt (PDF-Datei)

19.2 - Anreizprogramm zur klimagerechten Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Fassadenprogramm

Kurzbeschreibung:
Die Anreizförderung umfasst private Investitionen z.B.

  • zur bedarfsgerechten Modernisierung von Bestandswohngebäuden;
  • zur Aufwertung des Ortsbildes;
  • zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Sie ist verknüpft mit entsprechenden Beratungsangeboten für Grundstückseigentümer.

Langfristige Ziele sind die Priorisierung der Innenentwicklung, die Stärkung der innerörtlichen Wohnfunktion, die Vermeidung von Leerständen und die bedarfsgerechte Qualifizierung des Wohngebäudebestands (z.B. senioren- oder familiengerechtes Wohnen).

Aktueller Sachstand:
In der Priorisierung zunächst zurückgestellt.

Projektblatt (PDF-Datei)

http://www.einhausen.de//gemeinde-einhausen/stadtumbau/einzelmassnahmen/anreizfoerderung-fuer-private-eigentuemer